Liebe Patienten,
Die TGKK trägt die Kosten für Muttermal-Vorsorgeuntersuchungen nicht und beruft sich auf §131 ASVG. Bislang wurde dies jedoch entgegenkommend von der Kasse behandelt. Seit Sommer 2019 hat sich das geändert. Aus diesem Grund muß man nun auch beim Kassenarzt für diese Untersuchung direkt bezahlen. Für Patienten von Wahlärzten bedeutet dies, daß die Kasse keine Refundierung mehr vornimmt.
Wir wissen, daß Melanomvorsorge Leben retten kann.
Zudem nimmt die Zahl der Melanome weiter zu, vor allem hier im Westen Österreichs. Ich sehe verhältnismäßig viele Melanome im Frühstadium, die durch rechtzeitige Erkennung und Entfernungen geheilt werden können.
Ihr Hautarzt